Förderleitlinien

Anhand dieser Richtlinien können Sie prüfen, ob eine Antragstellung bei uns grundsätzlich Erfolgsaussichten hat.

Da die Satzung Zuwendungen aus Mitteln der Bayerischen Sparkassenstiftung nur an Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte juristische Personen, wie z. B. Vereine, zur Verwirklichung von Maßnahmen mit ausschließlich gemeinnützigem oder mildtätigem Charakter im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zulässt, sind wir für folgende Fälle leider nicht die richtigen Ansprechpartner für Sie:

  • Unterstützung von einzelnen Personen und Familien
    (z. B. Stipendien, Zuschüsse für Anschaffungen / Umrüstungen im Falle einer Behinderung, Unterstützung für Anschaffungen, Weiterbildungen, Therapien etc. in besonderen Notlagen, Förderungen für einzelne Künstler)
  • Unterstützung von Initiativen, die vom Finanzamt keine gemeinnützige Anerkennung haben
    (kann zutreffen auf z. B. Orchester, Chöre, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, etc.)

Als bayernweit tätige Stiftung ergänzen wir die gemeinwohlorientierte Arbeit der bayerischen Sparkassen und ihrer Stiftungen und fördern deshalb weit überregional bedeutsame Projekte ab einem höheren Finanzvolumen.

Die Bayerische Sparkassenstiftung hat gemäß §2 Abs. 1 ihrer Satzung die Aufgabe, in allen Regionen Bayerns in folgenden Bereichen zu fördern:

  • die Kunst und Kultur
  • die Wissenschaft und Forschung
  • die Erziehung
  • Volks- und Berufsbildung
  • die Jugend- und Altenhilfe
  • das Gesundheitswesen
  • mildtätige und kirchliche Zwecke
  • den Sport
  • den Natur- und Umweltschutz
  • die Landschafts- und Denkmalpflege
  • die Heimatpflege und das Brauchtum

Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben die Vorhaben mit einem innovativen Ansatz und Aussicht auf eine nachhaltige Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.

Unsere Förderstrategie ist derzeit vor allem auf Förderschwerpunkte für die nachfolgenden Bereiche ausgerichtet:

  • Innovative Museumspädagogik
  • Umweltbildung und
  • Telemedizin

Bei Projekten, die anderen Förderzwecken in unserer Satzung entsprechen, bitten wir um Beachtung folgender Kriterien, die eine Förderung grundsätzlich ausschließen:
Förderung von Maßnahmen, die nicht gemeinnützig sind im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung:

  • Maßnahmen mit geringfügigem Gesamtkostenumfang
    (20.000-25.000 EURO)
  • Deckung von allgemeinen und laufenden Kosten
    (Personal, Verwaltung)
  • Baumaßnahmen
    (bis auf Maßnahmen der Denkmalpflege mit deutlichen Alleinstellungsmerkmalen)
  • Projekte mit ungesicherter Finanzierung / ohne detaillierten Finanzierungsplan
  • Projekte mit ausschließlich lokaler Bedeutung
  • bereits einmal vom Stiftungsvorstand abgelehnte Anträge; dies gilt nicht für zurückgestellte Anträge
  • Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen
    (Festivals zu Musik, Theater, Film, Kabarett, wissenschaftliche Kolloquien, Kongresse, etc.)
  • Reisen
  • allgemeine, projektunabhängige Förderung anderer Stiftungen
  • Zustiftungen
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb Bayerns ohne Bezug zum Freistaat
  • Maßnahmen, bei denen der Stiftung grundsätzlich kein Mitspracherecht eingeräumt wird
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Mehrfachförderung des gleichen Projektes
  • Filmproduktionen
  • Restaurierung und Neubau von Brunnen
  • Restaurierung und Neubau von Orgeln
  • Restaurierung und Neubau von Monumenten
    (Standbildern, Ehrentafeln, etc.)